Behördliche Einrichtungen

Kirchenrat

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Dem Kirchenrat obliegt die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Insbesondere ist er verantwortlich für die Bereitstellung der finanziellen Mittel, für die Verwaltung von Einkünften und kirchlichen Stiftungen sowie für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen. Er wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlungen und sorgt für die Vertretung nach aussen.

Mitglieder
Vorname Name Funktion
Erika Simmen Co-Präsidentin
Moritz Nager Co-Präsident
René Nager Mitglied
Andreas Schuler Mitglied
Vakant Mitglied