Politik

Gemeindeversammlung

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Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten und Mitteilung in die Haushaltungen einberufen. Sie findet in der Regel zweimal jährlich statt. Im Frühling an der «Rechnungsgemeinde» werden dem Souverän, nebst anderen Geschäften, die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet. Im Herbst an der «Budgetgemeinde» jeweils die Budgets für das kommende Jahr.

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Gemeindeordnung (GO).

Stimm- und wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Realp wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Die nächsten Gemeindeversammlungen

Datum Zeit Ort
Montag, 17. November 2025 19.00 Uhr Gemeindehaus Realp